Impressum / AGB

Jobvermittlung, Schreib- und Zeichenbüro Steffi Tepperis
Kottewitzer Straße 8
01561 Priestewitz
Tel.: 0 35 22 / 52 75 20
Fax: 0 35 22 / 52 17 77
E-Mail: infojobvermittlung-tepperis.de

Inhaberin: Frau Steffi Tepperis
Rechtsform: Einzelunternehmen
Kammer: IHK Dresden, Langer Weg 4, 01239 Dresden
Internet: www.jobvermittlung-tepperis.de
Wirtschaftssteuer ID: 209/281/10304

Datenschutzerklärung
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diese Datenschutzerklärung gilt ausschließlich für die Nutzung der von uns angebotenen Webseiten. Sie gilt nicht für die Webseiten anderer Dienstanbieter, auf die wir lediglich durch einen Link verweisen.

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Wir werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten streng vertraulich behandeln. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung geben wir keine persönlichen Daten weiter, es sei denn, dass wir rechtlich dazu verpflichtet sind. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es bei der Übermittlung von Daten im Internet immer dazu kommen kann, dass Dritte Ihre Daten zur Kenntnis nehmen oder verfälschen. Sofern Sie es von uns verlangen, gewähren wir Ihnen Einblick in die über Sie gespeicherten Daten, beziehungsweise löschen diese. Wenn Sie Daten berichtigen, löschen oder einsehen wollen, genügt hierfür ein Schreiben an die im Impressum angegebene Adresse. Im Rahmen der Benachrichtigung unserer Kunden über Produktneuheiten, etc. senden wir Ihnen E-Mails nur zu, sofern Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Jobvermittlung Steffi Tepperis und dem/der zu vermittelnden Arbeitsuchenden.

1. Gültigkeit

Für den Geschäftsverkehr zwischen der Jobvermittlung Steffi Tepperis und dem/der Arbeitsuchenden gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des/der Arbeitsuchenden, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sie mit der Jobvermittlung Steffi Tepperis schriftlich vereinbart sind.

Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gültigkeit, auch wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht darauf verwiesen wird. Grundlage der Vereinbarung ist die Aufnahme in die Bewerberdatenbank der Jobvermittlung Steffi Tepperis bzw. die Verwaltung der Daten der Arbeitsuchenden Person für die jeweilige Dauer der einzelnen Vertragsvereinbarung. Die Vertragsvereinbarung entsteht mit Absenden des Formulars „Arbeitsuchende/r“ gemäß Homepage oder durch Zusenden der persönlichen Daten durch ein entsprechendes Auftragsformular per Post, e-Mail, Telefax oder durch persönliches Vorstellen in den Räumen der Jobvermittlung Steffi Tepperis.

2. Vertragsabschluß

Der/Die Arbeitsuchende erklärt mit Absenden bzw. Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages der Jobvermittlung Steffi Tepperis gegenüber, dass die Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Die Jobvermittlung Steffi Tepperis ist berechtigt, die Personalien der Arbeitsuchenden auf geeigneten Datenträgern abzuspeichern und für die Vermittlung gemäß Vertragsvereinbarung an Dritte (Arbeitgeber, Unternehmen, Firmen) weiterzugeben.

Die Jobvermittlung Steffi Tepperis ist ggf. berechtigt, zur besseren Vermittlungsmöglichkeit des/der Arbeitsuchenden Bewerbungsmaterial anzufordern bzw. selbst oder durch Dritte zu produzieren.

3. Dienstleistungsbeginn

Mit Hinterlegung einer Kopie des persönlichen Vermittlungsgutscheines vom zuständigen Arbeitsamt des/der Arbeitsuchenden und dem Abschluss eines Vermittlungsvertrages beginnt die Jobvermittlung Steffi Tepperis für den/die Arbeitsuchende/n gemäß Vertragsvereinbarung tätig zu werden.

Hat der/die Arbeitsuchende keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein des zuständigen Arbeitsamtes, so hat der/die Arbeitsuchende die Möglichkeit, die Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.02 selbst zu tragen bzw. wird mit dem/der Arbeitsuchenden ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen.

4. Vergütung

Die Jobvermittlung Steffi Tepperis erhält bei erfolgreicher Vermittlung des/der Arbeitsuchenden für ihre Dienstleistung Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.02. Wird das vermittelte Arbeitsverhältnis zwischen dem/der Arbeitsuchenden und dem Arbeitgeber vor Ablauf der 6 Wochen bzw. der 6 Monaten beendet, was durch Verschulden des/der Arbeitnehmers/in (Arbeitsverweigerung, Kündigung usw.) zurückzuführen ist, muss der Arbeitnehmer die Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.02 selbst tragen.

5. Vertragsdauer / Kündigung

Die Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kopie des gültigen Vermittlungs-gutscheins muss vierteljährlich neu vorgelegt werden. Der Vermittlungsvertrag endet, wenn der Arbeitsuchende keine Vermittlung mehr durch die Jobvermittlung Steffi Tepperis benötigt oder möchte. Die Abmeldung kann per e-mail, telefonisch, schriftlich oder per Fax erfolgen. Eine Kündigung rückwirkend ist ausgeschlossen. Ein rechtmäßig entstandener Anspruch auf eine Vergütung wird durch eine Kündigung nicht ausgeschlossen. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der/die Arbeitsuchende die Löschung der eigenen persönlichen Daten in der Bewerberdatenbank der Jobvermittlung Steffi Tepperis sowie die Aushändigung eigener persönlichen Unterlagen verlangen.

6. Haftung

Die Jobvermittlung Steffi Tepperis übernimmt keine Erfolgsgarantie bei Nichtvermittelbarkeit des/der Arbeitsuchenden und lehnt jede Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, welche mit diesem Vermittlungsservice der Jobvermittlung Steffi Tepperis in Zusammenhang gebracht werden, noch für den eventuellen Missbrauch von Informationen des/der Arbeitsuchenden, die an Dritte zur Anbahnung einer möglichen Vermittlung notwendig sind.

7. Änderungen / Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen von Vermittlungsverträgen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich gleichwertig wirksame Bestimmung zu ersetzen.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Riesa.