Informationen für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer
  • Vermittlungen sind Kostenlos für alle Arbeitsuchenden mit
    Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein der Agentur
    für Arbeit, ARGE, oder Landkreises
  • Mithilfe bei der Suche eines geeigneten Arbeitsplatzes nach
    Ihren persönlichen Vorstellungen, Kenntnissen und Möglichkeiten
  • Vermittlungen auch ins Ausland (Österreich, Schweiz, Holland,
    Dänemark u.s.w.)
  • Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsmappen

Voraussetzungen bzw. Fragen zum Vermittlungsgutschein

Wer hat Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein?

Sie erhalten auf Nachfrage von Ihrem Arbeitsamt einen Vermittlungsgutschein, wenn Sie arbeitslos sind, Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach zwei Monaten noch keine Arbeit vom Arbeitsamt vermittelt bekommen haben, oder wenn Sie in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) beschäftigt sind. Empfängern von ALG II (Harz IV) kann ebenfalls ein Vermittlungsgutschein ausgestellt werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Welchen Wert hat ein Vermittlungsgutschein?

Der Vermittlungsgutschein hat einen Wert von
2000,00 €, für Langzeitarbeitslose bzw. Schwervermittelbare 2500,00 €.
Bei den Landkreisen ist der Wert des Vermittlungsgutscheins unterschiedlich von 1750,00 € bis 2500,00 €. Wird sehr oft auch als Vermittlungsprämie bezeichnet.

Wozu dient der Vermittlungsgutschein?

Der Vermittlungsgutschein dient zur Bezahlung des privaten Arbeitsvermittlers.
Der private Arbeitsvermittler kümmert und bemüht sich den Arbeitsuchenden eine passende Arbeitsstelle zu suchen und Ihn zu vermitteln. Für seine Bemühungen bekommt er bei erfolgreicher Vermittlung den Originalen Vermittlungsgutschein vom Arbeitsuchenden ausgehändigt bzw. zugesandt, zuvor sollte immer eine Kopie des Vermittlungsgutscheins mit den Bewerbungsunterlagen mit vorgelegt werden.

Was ist ein Vermittlungsvertrag?

Ein Vermittlungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem privaten Arbeitsvermittler und den Arbeitsuchenden. Der Vertrag enthält die Pflichten und Rechte von beiden Seiten. Also Vermittler und Arbeitsuchender. Aus dem Vermittlungsvertrag muss insbesondere die Vergütung hervorgehen, die im Fall einer Vermittlung fällig wird. Erlaubt ist höchstens der in Ihren Vermittlungsgutschein genannte Betrag.

Wann und an wen wird der Vermittlungsgutschein ausgezahlt?

Der Vermittlungsgutschein wird an den privaten Vermittler ausgezahlt, der Sie in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, mit einer Dauer von mindestens drei Monaten und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden bei einem Arbeitgeber vermittelt hat.

Wie und Woher bekomme ich den Vermittlungsgutschein?

Den Vermittlungsgutschein können Sie persönlich abholen oder formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe Ihrer Kunden-Nummer, bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit, ARGE oder Landratsamt anfordern.

Kann ich auch ohne Vermittlungsgutschein einen privaten Arbeitsvermittler einschalten?

Jeder Arbeitsuchende kann einen privaten Arbeitsvermittler aufsuchen. Wer keinen Vermittlungsgutschein von seiner Arbeitsagentur bekommt, zahlt in der Regel eine vereinbarte Vermittlungsvergütung an den Vermittler selbst.
Diese Vermittlungsvergütung wird von den privaten Arbeitsvermittlern selbst festgelegt und ist unterschiedlich hoch, darf jedoch eine bestimmte
Höchstgrenze nicht überschreiten.

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