Informationen für Arbeitgeber

Ich bin seit 2005 selbständige Private Arbeitsvermittlerin und habe
bis jetzt 118 Arbeitsuchende in eine feste Anstellung vermittelt.

Meine Aufgabe ist es den Arbeitsuchenden, die sich bei mir
Bewerben, in eine passende Tätigkeit zu vermitteln. Ich suche täglich
nach freien Stellen. Leider ist diese Suche oft sehr schwierig, und
mühsam, da es mir nicht immer möglich ist jeden Arbeitgeber persönlich
zu fragen.

Für Sie als Arbeitgeber ist diese Dienstleistung kostenlos, da ein privater Arbeitsvermittler über Vermittlungsgutscheine bezahlt wird.

In meiner Bewerberdatenbank befinden sich sehr viele Bewerber mit den verschiedensten Fachkenntnissen. (z. Bsp. Arzt, Arzthelfer, Pflegekräfte, CNC-Fachkräfte, Metallbearbeiter, Tischler, Holzmechaniker, Maurer, Einschaler, Zimmerer, Bauhelfer, Bürofachkräfte u.s.w.)

Wenn Sie Mitarbeiterbedarf haben, können Sie sich beruhigt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Sie profitieren von meinen Erfahrungen und nutzen die kostenlose Unterstützung bei der Suche nach Bewerbern.

Ich vermittle nur Bewerber die mit ernsthaftem Engagement eine Tätigkeit aufnehmen möchten. Sollte ich einmal keine Ihren Wünschen entsprechende Person finden, recherchiere ich für Sie nach äquivalenten Arbeitnehmern.

Nutzen Sie mein kostenloses und optimales Leistungsangebot:

  • Unterstützung und Beratung bei der Inanspruchnahme von
    Trainingsmaßnahmen und Eingliederungszuschüssen.
  • Schalten von Stellenanzeigen
  • Bewerberauswahlverfahren nach von Ihnen vorgegebenen Kriterien. Hierfür können Sie unter „Stellenangebote mitteilen“ das Formular nutzen. Ein Formular kann ich Ihnen auch per Fax zusenden.
  • Führen erster Bewerbungsgespräche und bei Wunsch Terminierung.
Mein Service erspart Ihnen viel Zeit und Geld.

Die erfolgreiche Vermittlung wird von der Bundesagentur für Arbeit finanziert (Vermittlungs- gutscheine, EU Fördermittel), und ist somit für Sie kostenfrei.

Bei einer sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich und einem abgeschlossenen Arbeitsvertrag benötige ich nur von Ihnen eine Beschäftigungsbestätigung nach sechs Wochen und abschließend nach sechs Monaten.